Über klimaaktiv mobil können öffentliche Gebietskörperschaften, Betriebe, Vereine wie auch Privatpersonen ab Oktober 2025 wieder Förderungen für den Bereich Aktive Mobilität einreichen. Infrastrukturmaßnahmen für den Rad- und Fußverkehr, bewusstseinsbildende Aktionen, die Anschaffung von Fahrrädern sowie auch kleine und lokale Projekte werden unterstützt.
Welche Förderungen stehen zur Verfügung (Auszug)?
- Förderungen für Radverkehrsinfrastrukturen (z.B. Geh- und Radwege, Geh- und Radwegsbrücken und -unterführungen, Radwege, Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen, Bike & Ride-Systeme etc.) sowie Bewusstseinsbildung.
Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten. - Förderungen für Fußverkehrsinfrastrukturen (z.B. Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Wohnstraßen, Gehsteigverbreiterungen, Gehwege, Brücken, Liftanlagen etc.) sowie Bewusstseinsbildung.
Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten. - Förderungen für Mobilitätsmanagement in Betrieben, Gebietskörperschaften und Gemeinden (z.B. Mitarbeiter:innenmobilität, Maßnahmen zur Verlagerung des Personenverkehrs wie auch Gütertransporte, Sharing Modelle, Betriebsbusse, Mitfahrbörsen, Veranstaltungsmobilität etc.).
- Förderungen für Radabstellanlagen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden (Stellplätze für mind. 10 Fahrräder).
Die Förderungshöhe beträgt 100 Euro pro Abstellplatz / E-Ladepunkt (max. 30% der Kosten). - Förderungen für E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder.
Die Förderungshöhe variiert nach Fahrradtyp zwischen 500 und 900 Euro (max. 50% der Kosten).
Die Einreichfrist für alle Förderungen im Bereich Aktive Mobilität ist der 27.02.2026, 12 Uhr.
Der Leitfaden „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement / Jahresprogramm 2025“ findet sich hier.
verkehrplus blickt auf eine mehrjährige Erfahrung in der Fördereinreichung zurück und freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.


