Über klimaaktiv mobil können öffentliche Gebietskörperschaften, Betriebe, Vereine wie auch Privatpersonen ab April 2024 wieder Förderungen für den Bereich Aktive Mobilität einreichen. Infrastrukturmaßnahmen für den Rad- und Fußverkehr, bewusstseinsbildende Aktionen, die Anschaffung von Fahrrädern sowie auch kleine und lokale Projekte werden unterstützt.
Welche Förderungen stehen zur Verfügung (Auszug)?
- Förderungen für Radverkehrsinfrastrukturen (z.B. Geh- und Radwege, Geh- und Radwegsbrücken und -unterführungen, Radwege, Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen etc.) inkl. Beleuchtung sowie Bewusstseinsbildung. Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.
- Förderungen für Fußverkehrsinfrastrukturen (z.B. Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Wohnstraßen, Gehsteigverbreiterungen, Gehwege, Brücken, Liftanlagen etc.) sowie Bewusstseinsbildung. Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.
- Förderungen für Mobilitätsmanagement in Betrieben und Kommunen (z.B. Mitarbeiter:innenmobilität, Maßnahmen zur Verlagerung des Personenverkehrs wie auch Gütertransporte, Sharing Modelle, Sammeltaxis, Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse etc.).
- Förderungen für E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder. Die Beiträge variieren nach Fahrradtyp zwischen 300 und 900 Euro (max. 30% der Kosten).
Die Einreichfrist für alle Förderungen im Bereich Aktive Mobilität ist der 28.02.2025, 12 Uhr.
Der Leitfaden „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement / Jahresprogramm 2024“ findet sich hier.
verkehrplus blickt auf eine mehrjährige Erfahrung in der Fördereinreichung zurück und freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.