77 Mio. Euro für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Über klimaaktiv mobil können öffentliche Gebietskörperschaften, Betriebe, Vereine wie auch Privatpersonen ab Oktober 2025 wieder Förderungen für den Bereich Aktive Mobilität einreichen. Infrastrukturmaßnahmen für den Rad- und Fußverkehr, bewusstseinsbildende Aktionen, die Anschaffung von Fahrrädern sowie auch kleine und lokale Projekte werden unterstützt.

Welche Förderungen stehen zur Verfügung (Auszug)?

  • Förderungen für Radverkehrsinfrastrukturen (z.B. Geh- und Radwege, Geh- und Radwegsbrücken und -unterführungen, Radwege, Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen, Bike & Ride-Systeme etc.) sowie Bewusstseinsbildung.
    Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.
  • Förderungen für Fußverkehrsinfrastrukturen (z.B. Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Wohnstraßen, Gehsteigverbreiterungen, Gehwege, Brücken, Liftanlagen etc.) sowie Bewusstseinsbildung.
    Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.
  • Förderungen für Mobilitätsmanagement in Betrieben, Gebietskörperschaften und Gemeinden (z.B. Mitarbeiter:innenmobilität, Maßnahmen zur Verlagerung des Personenverkehrs wie auch Gütertransporte, Sharing Modelle, Betriebsbusse, Mitfahrbörsen, Veranstaltungsmobilität etc.).
  • Förderungen für Radabstellanlagen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden (Stellplätze für mind. 10 Fahrräder).
    Die Förderungshöhe beträgt 100 Euro pro Abstellplatz / E-Ladepunkt (max. 30% der Kosten).
  • Förderungen für E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder.
    Die Förderungshöhe variiert nach Fahrradtyp zwischen 500 und 900 Euro (max. 50% der Kosten).

Die Einreichfrist für alle Förderungen im Bereich Aktive Mobilität ist der 27.02.2026, 12 Uhr.

Der Leitfaden „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement / Jahresprogramm 2025“ findet sich hier.

verkehrplus blickt auf eine mehrjährige Erfahrung in der Fördereinreichung zurück und freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.